Vertrag
zur Integrierten Versorgung nach §§140a ff SGB V zwischen der AOK für das
Land Brandenburg, der IKK Brandenburg und Berlin und der Brandenburgischen
Apotheken-Service GmbH

Am
01. Juli 2005 ist der Vertrag zur Integrierten Versorgung durch Hausärzte und
Hausapotheken ("Integrationsvertrag") in Kraft getreten. Vertragspartner
dieses Vertrages sind die AOK - Die Gesundheitskasse für das Land Brandenburg,
die IKK Brandenburg und Berlin und die Brandenburgische Apotheken-Service
GmbH (BAS). Unterstützt wird dieser Vertrag durch den Apothekerverband Brandenburg
e.V.
Dieser Vertrag sieht eine aktive Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Hausapotheke
vor, mit der die Arzneimittelversorgung der Patienten weiter verbessert werden
soll. Die Versicherten können an dieser integrierten Versorgung teilnehmen, wenn
sie einen teilnehmenden Hausarzt sowie eine teilnehmende Hausapotheke wählen.
Daraufhin erhalten die Versicherten neben den medizinischen und pharmazeutischen
Leistungen, die in dem Integrationsvertrag geregelt sind, einen Bonus der Krankenkasse.
Die
Teilnahme des mindestens 18jährigen Versicherten an der Hausarztbasierten Integrierten
Versorgung ist freiwillig. Die Erklärung erfolgt ab 01. September 2005 gegenüber
dem Hausarzt im Rahmen der Hausarztbasierten Integrierten Versorgung. Zur
Gewährleistung der vertraglich angestrebten Arzneimittelsicherheit verpflichtet
sich der Versicherte ab 01.09.2005, verordnete Arzneimittel und solche der Selbstmedikation
ausschließlich in der gewählten Hausapotheke zu beziehen. Dies gilt nicht für
den Fall der Vertretung, der urlaubsbedingten Abwesenheit des Versicherten, der
Inanspruchnahme des Apothekennotdienstes sowie in anderen vergleichbaren Fällen,
in denen dem Versicherten das Aufsuchen der von ihm gewählten Hausapotheke nicht
zumutbar ist. Die
Wahl der Hausapotheke erfolgt unter Verwendung des sogenannten Einschreiberezeptes.
Der Patient legt es in der Apotheke seiner Wahl vor. Die Hausapotheke ist berechtigt,
zur Erhebung der Versichertendaten die Daten der Krankenversichertenkarte (KVK)
in die Apotheken-Software zu übernehmen. Der
Versicherte erhält bei der Wahl seiner Hausapotheke in Brandenburg jährlich ein
Scheckheft. Dieses Scheckheft ermöglicht ihm die Inanspruchnahme der in diesem
Vertrag vereinbarten Leistungen. Der
Hausarzt betreut den Versicherten, indem er Behandlungsschritte koordiniert sowie
Behandlungsergebnisse in einer Versichertenakte zusammenführt. Hierbei gilt der
Arzneimittelversorgung besondere Aufmerksamkeit.
Mittels einer Medikationsliste, die für jeden eingeschriebenen Versicherten in
der gewählten Hausapotheke geführt wird, übernimmt die Hausapotheke dessen intensive
Beratung in allen Arzneimittelfragen. Bei Erfordernis nimmt die Hausapotheke den
Kontakt zum behandelnden Arzt auf. Mit der Durchführung eines Check-up sowie in
gemeinsamen Aktionen trägt die Hausapotheke zur Prävention und Früherkennung von
Erkrankungen bei. Im Rahmen des Home-Service stellt die Apotheke die Versorgung
des Versicherten ggf. bis an das Krankenbett in der häuslichen Umgebung sicher.
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