Vertrag zur Integrierten Versorgung nach §§140a ff SGB V
zwischen der AOK für das Land Brandenburg,
der IKK Brandenburg und Berlin
und der Brandenburgischen Apotheken-Service GmbH

Am 01. Juli 2005 ist der Vertrag zur Integrierten Versorgung durch Hausärzte und Hausapotheken ("Integrationsvertrag") in Kraft getreten. Vertragspartner dieses Vertrages sind die AOK - Die Gesundheitskasse für das Land Brandenburg, die IKK Brandenburg und Berlin und die Brandenburgische Apotheken-Service GmbH (BAS). Unterstützt wird dieser Vertrag durch den Apothekerverband Brandenburg e.V.

Dieser Vertrag sieht eine aktive Zusammenarbeit zwischen Hausarzt und Hausapotheke vor, mit der die Arzneimittelversorgung der Patienten weiter verbessert werden soll. Die Versicherten können an dieser integrierten Versorgung teilnehmen, wenn sie einen teilnehmenden Hausarzt sowie eine teilnehmende Hausapotheke wählen. Daraufhin erhalten die Versicherten neben den medizinischen und pharmazeutischen Leistungen, die in dem Integrationsvertrag geregelt sind, einen Bonus der Krankenkasse.

Die Teilnahme des mindestens 18jährigen Versicherten an der Hausarztbasierten Integrierten Versorgung ist freiwillig. Die Erklärung erfolgt ab 01. September 2005 gegenüber dem Hausarzt im Rahmen der Hausarztbasierten Integrierten Versorgung.

Zur Gewährleistung der vertraglich angestrebten Arzneimittelsicherheit verpflichtet sich der Versicherte ab 01.09.2005, verordnete Arzneimittel und solche der Selbstmedikation ausschließlich in der gewählten Hausapotheke zu beziehen. Dies gilt nicht für den Fall der Vertretung, der urlaubsbedingten Abwesenheit des Versicherten, der Inanspruchnahme des Apothekennotdienstes sowie in anderen vergleichbaren Fällen, in denen dem Versicherten das Aufsuchen der von ihm gewählten Hausapotheke nicht zumutbar ist.

Die Wahl der Hausapotheke erfolgt unter Verwendung des sogenannten Einschreiberezeptes. Der Patient legt es in der Apotheke seiner Wahl vor. Die Hausapotheke ist berechtigt, zur Erhebung der Versichertendaten die Daten der Krankenversichertenkarte (KVK) in die Apotheken-Software zu übernehmen.

Der Versicherte erhält bei der Wahl seiner Hausapotheke in Brandenburg jährlich ein Scheckheft. Dieses Scheckheft ermöglicht ihm die Inanspruchnahme der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen.

Der Hausarzt betreut den Versicherten, indem er Behandlungsschritte koordiniert sowie Behandlungsergebnisse in einer Versichertenakte zusammenführt. Hierbei gilt der Arzneimittelversorgung besondere Aufmerksamkeit.

Mittels einer Medikationsliste, die für jeden eingeschriebenen Versicherten in der gewählten Hausapotheke geführt wird, übernimmt die Hausapotheke dessen intensive Beratung in allen Arzneimittelfragen. Bei Erfordernis nimmt die Hausapotheke den Kontakt zum behandelnden Arzt auf. Mit der Durchführung eines Check-up sowie in gemeinsamen Aktionen trägt die Hausapotheke zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen bei. Im Rahmen des Home-Service stellt die Apotheke die Versorgung des Versicherten ggf. bis an das Krankenbett in der häuslichen Umgebung sicher.



Brandenburgische Apotheken-Service GmbH
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